Energiebuchhaltung

Für Gemeinden, Bauträger, Hausverwaltungen und Privatpersonen steht seit April 2013 eine Online Energiebuchhaltung zur Verfügung.
Über die ZEUS-Datenbank, in der seit 2007 bereits Energieausweise verwaltet werden, können nun auch Zählerdaten zum Erfassen des Energieverbrauches gesammelt werden.

Dadurch ist es möglich, die tatsächlichen Verbrauchsdaten (IST-Daten) mit den errechneten Bedarfsdaten des Energieausweises (SOLL-Daten) zu vergleichen.

Zum Login für Energiebuchhaltung in der ZEUS-Datenbank

Die Energiebuchhaltung bietet folgende Funktionen:

Gebäudeverwaltung

Zählerverwaltung pro Gebäude

Erfassen von Zählerständen pro Zähler

Datenexport und Energieberichte

Automatische Anlieferung von Zählerständen über E-Mail Schnittstelle

Für die automatisierte Erfassung von Zählerständen bieten wir eine E-Mail-Schnittstelle an, welche die Anlieferung von Zählerständen in einem einfachen XML-Format ermöglicht. Die Schnittstelle besteht aus 2 Teilen:

  • Abfragemöglichkeit für Fremdsysteme, für welche Zähler automatisch angeliefert werden darf (SOAP-Service zum Anfordern der Zählerliste mit sog. Hashcodes) und
  • Anlieferungsmöglichkeit der Zählerstände via E-Mail mit XML-Inhalt.

Download der technischen Spezifikation (PDF, 1466 kB)

Für Gemeinden, Bauträger und Hausverwaltungen

Gemeinden, Bauträger und Hausverwaltungen können in der ZEUS-Datenbank Energieausweise freigeben oder ablehnen, die ihnen von einem Berechner zugeordnet wurden. Zudem können Benutzer für ihre Gebäude Energiebuchhaltung durchführen.
Eine Gemeinde oder ein Unternehmen kann auch selbst mehrere Benutzer zur Zählerdaten-Erfassung verwalten (sog. "Key-User-Berechtigung").

Download Benutzerhandbuch Energiebuchhaltung für Gemeinden, Bauträger und Hausverwaltungen (PDF, 989 kB)

Für Förderkunden mit verpflichtender Energiebuchhaltung im Rahmen von Fotovoltaik- oder Wärmepumpenförderungen

Im Rahmen von Fotovoltaik- oder Wärmepumpenförderungen gibt es eine Verpflichtung, regelmäßig Daten von Zählern an die Förderstelle zu reporten. Sobald die Förderung ausbezahlt wurde, kann mit der Erfassung der Zählerdaten begonnen werden (verpflichtende Erfassung der Zählerdaten zumindest im halbjährlichem Abstand).

Ein Energiebuchhaltungsprojekt mit entsprechenden Eckdaten zum Objekt und zu den Zählern sowie ein entsprechender Benutzer wird nach der Auszahlung der Förderung automatisch in der ZEUS-Datenbank angelegt. Von Förderkunden sind demnach nur die jeweils aktuellen Zählerstände zu erfassen. Werden Daten durch ein anderes System bereits erfasst, muss auch dies einmalig in der ZEUS-Datenbank erfasst werden. Betroffene Kunden erhalten eine Nachricht per E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten und dem genauem Prozedere für Ihre  Energiebuchhaltung.

Download Benutzerhandbuch Energiebuchhaltung für Förderkunden (PDF, 534 kB)

Für Privatpersonen

Privatpersonen registrieren sich in der ZEUS-Datenbank als Benutzer der Gruppe "Datenerfassung für Energiebuchhaltung" und haben dann die Möglichkeit, ihre Zählerdaten monatlich zu erfassen. Idealerweise verfügen Private bereits über einen Energieausweis mit ZEUS-Nummer, der ihnen bei der Freischaltung ihres Benutzers zugeordnet wird. Das Erfassen von Zählerständen ist jedoch auch ohne Energieausweis möglich.

Download Benutzerhandbuch Energiebuchhaltung für Privatpersonen (PDF, 1313 kB)

Als neuer Benutzer in der ZEUS-Datenbank registrieren

Beispiel Ansicht der Energiebuchhaltung in der ZEUS Datenbank